Allgemeine Geschäftsbedingungen von Boda Borg Bochum

1. Geltungsbereich, Verantwortung

1.1. Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) regeln das Rechtsverhältnis zwischen Boda Borg Bochum GmbH & Co KG, Im Einkaufszentrum 24, 44791 Bochum (Betriebsstätte), eingetragen im Handelsregister AG Charlottenburg, HRA 60187 B mit Sitz in Bernburger Str. 30/31, 10963 Berlin (nachfolgend „Boda Borg“) und Gast bezüglich des Kaufs von Eintrittskarten/Gutscheinen und/oder den Besuch der Quests von Boda Borg (nachfolgend „Quests“). Diese AGB gelten als vom Gast akzeptiert, wenn er Eintrittskarten und oder Gutscheine von Boda Borg kauft und/oder Quests besucht. Sofern der Gast diese AGB nicht akzeptieren möchte, darf er weder Eintrittskarten/Gutscheine bei Boda Borg kaufen noch Quests besuchen.

Unsere AGB in ihrer aktuellen Fassung stehen dem Gast auf der Internetseite www.bodaborg.de unter der Rubrik „AGB” zur Verfügung. Überdies hat der Gast bei der Online-Bestellung die Möglichkeit, die AGB zu lesen und zu speichern. Die Sprache des Vertragsschlusses ist Deutsch.

Diese AGB regeln das Rechtsverhältnis abschließend, die Geltung allgemeiner Geschäftsbedingungen des Gastes wird ausgeschlossen.

 

1.2. Verantwortung des Gastes für alle gekauften Eintritte

Kauft ein Gast für mehrere Personen Eintrittskarten, (a) so ist er verpflichtet, diese AGB diesen Personen zur Kenntnis zu bringen, (b) trägt er die Verantwortung für die Einhaltung dieser AGB durch diese Personen und (c) ist für das Verhalten dieser Personen in den Quests verantwortlich.

 

2. Angebot von Boda Borg und Kauf von Eintrittskarten/Gutscheinen

2.1. Beschreibungen und Änderungen des Angebots

Das auf bodaborg.de oder in sonstigem Werbematerial dargestellte Angebot von Boda Borg stellt keinen rechtlich bindenden Antrag von Boda Borg zum Vertragsschluss dar. Alle Beschreibungen und Abbildungen der Quests und dergleichen sind ungefähre Angaben und unverbindlich. 

Boda Borg wird die Quests nach eigenem Ermessen laufend anpassen, einzelne Quests schließen und neue Quests hinzufügen.

 

2.2. Online-Kauf auf bodaborg.de

Für den Kauf von Eintrittskarten für einen oder mehrere Besuche der Quests oder für den Kauf von Gutscheinen ist das korrekte und vollständige Ausfüllen des Buchungsformulars erforderlich. Mit dem Anklicken des Buttons «Buchung abschließen» gibt der Gast Boda Borg einen verbindliches Angebot zum Kaufvertragsschluss ab.

Die Annahme erfolgt in der Regel durch eine Bestätigungsmail an die vom Gast angegebene Email-Adresse, durch die der Zugang der Bestellung bestätigt wird und gleichzeitig das jeweilige Online-Ticket/Gutschein zum Speichern oder Ausdrucken übersandt wird.

Damit ist der Kaufvertrag über die Eintrittskarten/Gutschein verbindlich abgeschlossen und der angegebene Preis ist zur Zahlung geschuldet, auch wenn die Eintritte nicht in Anspruch genommen werden. Die Zahlung für Online-Kauf ebenso wie bei Kauf vor Ort erfolgt wahlweise per Kreditkarte (Visa, Mastercard), EC-Karte oder Paypal (online) oder per Barzahlung vor Ort.

Die per Email versandte Buchungsbestätigung von Boda Borg berechtigt zum Eintritt zur reservierten Zeit, vorbehaltlich der erfolgten Bezahlung und der Alters-Vorschriften und sonstigen Vorschriften gemäß Ziffer 3 dieser AGB. Der Gast hat keinen Anspruch auf einen Eintritt zu einem früheren oder späteren Zeitpunkt oder eine Stornierung. Eine Übertragung der Eintrittskarten auf einen anderen Gast ist zulässig.

Die Bestelldaten des Gastes einschließlich dieser AGB werden nach dem Vertragsschluss von Boda Borg für die Durchführung des Vertrages gespeichert. Der Gast kann die Bestelldaten archivieren, indem er die Web-Seite, die zum Abschluss der Bestellung angezeigt wird, speichert und/oder indem er unsere E-Mail zur Bestätigung des Eingangs der Bestellung in unserem Online-Shop speichert.

Boda Borg stellt dem Gast angemessene, wirksame und zugängliche technische Mittel zur Verfügung, mit deren Hilfe er Eingabefehler vor Abgabe der Bestellung erkennen und berichtigen kann. Vor dem Absenden der Bestellung kann der Gast durch einen Klick auf die Schaltfläche/Button „Warenkorb“ oder eine Schaltfläche/Button mit einem vergleichbaren Symbol die Bestelldaten einsehen und ändern.

Zur alternativen außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten über im Internet abgeschlossene Kauf- und Dienstleistungsverträge zwischen Verbrauchern und Unternehmen hat die Europäische Kommission eine europäische Online-Streitbeilegungsplattform eingerichtet, die hier zu erreichen ist: http://ec.europa.eu/consumers/odr/. Boda Borg nimmt allerdings an einem Streitbeilegungsverfahren vor dieser Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil.

 

2.3.  Kauf vor Ort

Der Kauf vor Ort erfolgt direkt im Empfangsbereich.

 

2.4 Gutscheine

Eine Barauszahlung von Gutscheinen oder Aktionen ist nicht möglich.

 

3. Besuchsordnung

3.1. Zutrittsberechtigung zu verschiedenen Bereichen der Anlage von Boda Borg

Die Anlage von Boda Borg besteht aus einem Empfangsbereich, einem Gastronomie-Bereich, sanitären Anlagen und den Quests (inklusive Korridore davor, nachfolgend „Questing-Bereich“). Für den Zutritt zum Empfangsbereich, zum Gastrobereich und zu den sanitären Anlagen ist keine Eintrittskarte erforderlich.

Für den Zutritt zum Questing-Bereich ist der vorherige kostenpflichtige Erwerb einer Eintrittskarte erforderlich. Dies gilt auch für Begleitpersonen, vorbehältlich zweier Begleitpersonen für Schulklassen nach Rücksprache mit Boda Borg.

Tieren ist der Zutritt zum Questing-Bereich verboten.

 

3.2. Alters-Vorschriften

Kinder im Alter unter 7 Jahren ist der Zutritt zum Questing-Bereich aus Sicherheitsgründen verboten.

Kinder im Alter von 8 und 9 Jahren dürfen den Questing-Bereich nur in permanenter Begleitung bzw. unter Aufsicht eines Erwachsenen im Alter von mindestens 18 Jahren besuchen.

Kinder im Alter von 10 und 11 Jahren dürfen den Questing-Bereich ohne permanente Begleitung eines Erwachsenen besuchen, vorausgesetzt ein verantwortlicher Erwachsener ist in einem der Bereiche von Boda Borg vor Ort anwesend.

Jugendliche im Alter von 12 Jahren und älter können alleine zu Boda Borg kommen und alleine den Questing-Bereich besuchen.

 

3.3. Zwingende Erst-Instruktion

Der Gast verpflichtet sich, vor dem erstmaligen Besuch des Questing-Bereichs von Boda Borg zunächst eine Instruktion von Boda Borg zu besuchen.   

 

3.4. Schuh- und Bekleidungs-Vorschriften

Die Questing-Bereich darf nur von Gästen genutzt werden, welche Turnschuhe oder anderes festes Schuhwerk tragen. Schuhe mit Absätzen sind nicht zugelassen.   

Außerdem darf der Questing-Bereich nur von Gästen genutzt werden, welche lange Beinbekleidung tragen. Kurze Hosen und Röcke sind nicht zugelassen.

 

3.5. Verhaltens-Vorschriften

Jeder Gast ist für ein vernünftiges und rücksichtsvolles Verhalten in strikter Befolgung der Anweisungen des Personals von Boda Borg, sowie in Berücksichtigung der physischen und psychischen Gesundheit von sich selbst sowie Unmündigen, welche der Gast allenfalls begleitet, verantwortlich. Jeder Gast nimmt bewusst ein gewisses Verletzungsrisiko in Kauf, insbesondere bei anspruchsvolleren Quests.

Der Gast verpflichtet sich, die Anlagen von Boda Borg sorgfältig zu benutzen. Sprinkler- und Brandmeldeanlagen gehören nicht zu den Quests, sie dürfen weder berührt noch manipuliert werden.

Unfälle, Verletzungen oder Sachschäden müssen unverzüglich dem Personal von Boda Borg gemeldet werden.

Anweisungen des Personals oder Beschilderungen von Boda Borg sind strikte Folge zu leisten.

 

3.6. Speisen und Getränke

Im Questing-Bereich sind Speisen und Getränke verboten.

Im Gastrobereich können Gäste Speisen und Getränke kaufen und die von Boda Borg gekauften verzehren. Nicht erlaubt ist der Verzehr von mitgebrachten Esswaren und Getränken bzw. Picknicks.

 

3.7. Alkohol, Suchtmittel und Tabak

Der Besuch des Questing-Bereichs unter dem Einfluss von Alkohol oder Suchtmitteln sowie beeinträchtigenden Medikamenten ist verboten.

In sämtlichen Bereichen gilt ein Rauchverbot.

 

3.8. Fundgegenstände

Bei zurückgelassenen gebrauchten Kleidern, Schuhen, Regenschirmen, Trinkflaschen, Rucksäcken und Taschen aller Art mit geschätztem geringen Wert wird vermutet, dass der ursprüngliche Eigentümer den Besitz absichtlich aufgegeben hat. Diese werden zeitnah entsorgt und nicht aufbewahrt.

Fundgegenstände, deren geschätzter Wert 50 Euro übersteigt, oder bei denen erkennbar ist, dass sie für den Verlustträger von erheblicher Bedeutung sind (beispielsweise Ausweise, Schlüssel, Schmuck etc.) werden bei der zuständigen Fundbehörde abgegeben.

 

3.9. Sanktionen bei Verletzung dieser AGB oder sonstiger Instruktionen von Boda Borg

Sofern ein Gast diese AGB, Anweisungen des Personals oder Beschilderungen von Boda Borg verletzt, kann sein Besuch von Boda Borg vorzeitig beendet werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Preises der Eintrittskarte. Bei wiederholten Verstößen kann gegen den Gast ein dauerhaftes Hausverbot ausgesprochen werden. Trotzdem getätigte Käufe von Eintrittskarten sind geschuldet und es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung.

 

4. Datenschutz

In der separaten Datenschutzerklärung, welche mit dem unten aufgeführten Link eingesehen werden kann, wird beschrieben, wie Boda Borg personenbezogene Daten erhebt und verarbeitet.

 

www.bodaborg.de/datenschutzerklarung

 

5. Haftung

Der Gast besucht den Questing-Bereich und sonstige Anlagen der Boda Borg auf eigenes Risiko und eigene Gefahr. Boda Borg haftet namentlich nicht für:

  • Unfälle bzw. Verletzungen, die durch falsches Verhalten eines oder mehrerer Gäste verursacht werden; oder
  • Schäden, die andere Gäste oder Dritte verursachen (Diebstahl, Sach-beschädigungen, usw.); oder
  • Unfälle bzw. Verletzungen oder Schäden infolge gesundheitlicher Einschränkungen, wie Platzangst, Schwangerschaft, Einfluss von Alkohol, etc.

Boda Borg haftet nicht für den Verlust und die Beschädigung von Gegenständen, Wertgegenständen, Geld, Kleidern, Taschen etc. Ebenfalls ausgeschlossen ist jegliche Haftung für am Empfang hinterlegte Gegenstände oder in den zur Verfügung gestellten Fächern aufbewahrte Gegenstände.

Boda Borg haftet im Übrigen nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

Für andere Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen, haftet Boda Borg unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypisch vorhersehbaren Schadens.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Gast regelmäßig vertraut.

Der Gast ist haftbar für Beschädigungen an den Quests und sonstigen Anlagen von Boda Borg, namentlich aber nicht abschließend für eine Beschädigung oder Auslösung der Sprinkler- und Brandmeldeanlagen.

 

6. Widerruf/Widerrufsbelehrung

Das Widerrufsrecht steht jedem Verbraucher (§ 13 BGB) zu. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft aus privaten Zwecken und nicht in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit abschließt.

Widerrufsbelehrung

Für Verträge über Gutscheintickets steht dem Gast ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Danach hat er das Recht, nach Online-Kauf eines Gutscheins innerhalb von vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des online Vertragsschlusses.

Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Gast Boda Borg,

Boda Borg GmbH & Co KG

Bernburger Str. 30/31

10963 Berlin
bochum@bodaborg.de

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Gast die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.

Folgen des Widerrufs: Wenn der Gast den Vertrag bzgl. des Gutscheins widerruft, hat Boda Borg ihm alle Zahlungen, die Boda Borg von ihm hierzu erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass er eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat) unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags bei Boda Borg eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet Boda Borg dasselbe Zahlungsmittel, das der Gast bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde mit dem Gast ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Gast wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Verträge über den Erwerb von Eintrittskarten im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, für die ein spezifischer Termin oder Zeitraum vorgesehen ist, unterliegen nicht dem Widerrufsrecht. Dies bedeutet, dass ansonsten außerhalb von Gutscheinen ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht besteht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB).